Nach Prüfung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt es folgende Entscheidung zu dem genehmigungspflichtigen Teil der Zusammenstellung des Wirtschaftsplans 2024:
- Gemäß § 28 Absatz 7 EigVO M-V i.V. m. § 64 Absatz 1 und § 52 Absatz 2 KV M-V wir der in der Zusammenstellung des Wirtschaftsplans 2024 des Eigenbetriebes MEWA festgesetzte Gesamtbeitrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.000.000 EUR genehmigt.
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